1. Schritt 2. Schritt
Meine private Krankenversicherung soll folgende Leistungen beinhalten:
Unterbringung im Krankenhaus
Für Zahnersatz sollen mindestens erstattet werden
Für Zahnbehandlung sollen mindestens erstattet werden
Sehhilfen (Brillen und Kontaktlinsen usw.) sollen bis zu folgenden Betrag erstattet werden
Auf eine privatärztliche Behandlung lege ich Wert



Eintrittsbedingungen für die private Krankenversicherung

Die letzte Gesundheitsreform ist noch keine zwei Jahre alt und dennoch stehen schon die nächsten Reformen an und obwohl der Gesundheitsfonds eigentlich dazu dienen sollte, einheitliche Kassenbeiträge zu sichern, kündigen mehrere gesetzliche Krankenkassen für das kommende Jahr Zusatzbeiträge an. Als Otto Normalverbraucher blickt man in diesem Reformchaos kaum noch durch und wer die Möglichkeit hat, tut gut daran, in eine private Krankenversicherung zu wechseln. Vor allem junge Mitglieder profitieren hier von höherem Leistungsumfang zu günstigeren Beiträgen. Allerdings variiert der Leistungsumfang, den die einzelnen privaten Versicherer anbieten stark. Holen Sie daher das Angebot für eine private Krankenversicherung ein und vergleichen es sorgfältig mit den Konkurrenzangeboten, um die Police zu finden, die am besten zu Ihnen und Ihren persönlichen Anforderungen passt.

 

Wer kann in die private Krankenversicherung eintreten?

Grundsätzlich ist jeder Bürger bis zu einer bestimmten Einkommensgrenze versicherungspflichtig. Bei höherem Verdienst besteht diese Versicherungspflicht nicht mehr und es steht demjenigen frei, sich anderweitig zu versichern. Die Versicherungspflichtgrenze wird jedes Jahr aufs Neu an das aktuelle durchschnittliche Bruttolohn-Niveau angepasst und beträgt 2009 48.600 Euro, als 4050 Euro pro Monat. Allerdings muss die Pflichtgrenze drei Jahre in Folge überschritten werden und auch im Folgejahr ein höheres Einkommen zu erwarten sein, bevor tatsächlich in die Private gewechselt werden kann.
Die Versicherungspflichtgrenze ist übrigens nicht mit der Beitragsbemessungsgrenze zu verwechseln. Diese ist ebenfalls eine für die Krankenversicherung relevante Einkommensgrenze und war bis vor einigen Jahren mit der Versicherungspflichtgrenze gleich gesetzt. Die Beitragsbemessungsgrenze ist die Einkommensgrenze, bis zu der der Versicherungsbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung relativ zum Einkommen angehoben wird. Bei höherem Einkommen wird der Beitrag gedeckelt und der Höchstsatz fällig. Für das Jahr 2009 beträgt dieser Höchstsatz 44.100 Euro oder 3.675 Euro monatlich.

Der Beitrag wurde am Montag, den 07. Dezember 2009 um 17:43 Uhr veröffentlicht und wurde unter Allgemein abgelegt. Du kannst die Kommentare zu diesen Eintrag durch den RSS 2.0 Feed verfolgen. Du kannst einen Kommentar schreiben, oder einen Trackback auf deiner Seite einrichten.
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